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Rechtliche Rahmbedingungen

Jeder Bewohner schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag über sein Zimmer und die Nutzung der Gemeinschaftsräume ab

  • eigener Mietvertrag für jeden Bewohner mit üblichen Rechten und Pflichten für Mieter
  • Einzelzimmer in einer überschaubaren Größe von ca. 15qm bis 50qm , auch als Doppelzimmer für Paare nutzbar
  • individueller Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst
  • anteilige Beteiligung an den Kosten für gemeinsame Haushaltsführung

Gern können Intressenten bei uns Probewohnen und sich nach Belieben eingene Eindrücke von der Atmosphäre und dem gemeinsamen Leben in einer Wohngemeinschaft machen

Für persönliche Gespräche oder Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung