- Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung sind in folgender Höhe monatlich möglich:
HÄUSLICHE PFLEGE DURCH DEN PFLEGEDIENST IN EINER WOHNGEMEINSCHAFT
Pflegefachleistungen
- Pflegegrad 2 689,oo
- Pflegegrad 3 1.298,oo
- Pflegegrad 4 1.612,oo
Verhinderungspflege 1.612,00 Euro wird von der Kasse übernommen
Der Anspruch ist auf vier Wochen (28Tage) pro Kalenderjahr begrenzt. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen nicht den Gesamtbetrag von 1.612,00€ im Kalenderjahr übersteigen. Die Pflegekasse zahlt unmittelbar an den Leistungsträger. Zu den Kosten kommen Tagessätze für Unterkunft und Verpflegung hinzu, die vom Pflegebedürftigen zu erstatten sind.
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Mit welchen Kosten bei einer Aufnahme müssen Sie rechnen:
- Mietkosten, zuzüglich Nebenkosten ( Warm- oder Kaltmiete) anteilmäßig
- Anteilmäßig Eigenanteil an den Haushaltskosten an der Wohngemeinschaft
- Eigenanteil an den Pflegekosten laut Vertrag
Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, tritt das Sozialamt auch für die entstehenden Kosten ein.
Die Kosten für Pflege und Betreuung werden auf Grundlage der gesetzlich gültigen Pflege-Grad-Verordnung berechnet. Wir schließen mit jedem Bewohner der Wohngemeinschaft einen Pflegevertrag ab, der sich am individuellen Bedarf orientiert.
- Die Warmmiete beträgt je nach Zimmergröße zwischen
- 450,00 € und 900€ im Monat.
- Das Haushaltsgeld beläuft sich auf monatlich 300,00 €.
- Es wird für Lebensmittel, Telefon, Strom, Kosmetikartikel, Ausflüge, Reparaturen etc. verwendet.